Der Weg zur Therapie
Die Logopädie ist ein anerkanntes Heilmittel und als solches Teil der medizinischen Grundversorgung der gesetzlichen Krankenkassen.
Die Kosten für die logopädische Diagnostik, Beratung und Therapie werden im Rahmen der gültigen Heilmittelrichtlinien durch die gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Erwachsene über 18 Jahre zahlen einen gesetzlich festgelegten Eigenanteil von 10% der gesamten Behandlungskosten plus 10 € für jede Verordnung.
Eine Zuzahlungsbefreiung ist nach vorheriger Antragsstellung bei der jeweiligen Krankenkasse möglich.
Privatkassen übernehmen die Behandlungskosten in der Regel vollständig.
„Die Menschen reden viel zu sehr übereinander Sie sollen besser miteinander reden.“
Fred Ammon
Verordnungen
Ihr Arzt /Ihre Ärztin stellt nach der medizinischen Diagnose eine sogenannte Heilmittelverordnung aus.
Verordnungen werden ausgestellt durch Hausärzt/innen, Fachärzt/innen wie z.B. Internist/innen, Neurolog/innen, Kinderärzt/innen, HNO-Ärzt/innen, Zahnärzt/innen und Kieferorthopäd/innen.
Therapiedauer
Der Arzt/ die Ärztin legt die Behandlungsmenge und die Therapiedauer, in der Regel sind dies 45 Min. pro Behandlungseinheit fest. Die Therapeut/in legt die Behandlungsfrequenz, in der Regel 1-3 mal wöchentlich, sowie die Therapieinhalte und -methoden fest. Nach einer ersten Verordnung sind weitere Verordnungen durch den Arzt möglich.
Austausch mit Ärzten und Therapieformen
Die Therapeut/in unterrichtet den Arzt durch einen logopädischen Bericht vom Verlauf der Behandlung und macht dem Arzt/der Ärztin weitere Therapievorschläge. Eine logopädische Therapie kann als Einzel- oder Gruppentherapie erfolgen.
Hausbesuche
Bei medizinischem Bedarf kann der Arzt auch die Therapie als Hausbesuch verordnen, z.B. bei Patienten nach Schlaganfall, neurologischen Erkrankungen mit Bewegungs-einschränkungen.
Intensive Beratung der Eltern oder Angehörigen ist Teil einer jeder logopädischen Behandlung/